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Der einstweilige Rechtsschutz nimmt in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle ein. Wenn Geschäftsführer- oder Gesellschafterrechte in Gefahr sind, muss schnell gehandelt werden. Gleichzeitig darf der einstweilige Rechtsschutz jedoch nicht zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschafterversammlung führen.
Unser Referent Dr. Daniel Otte wird die wesentlichen Konstellationen des einstweiligen Rechtsschutzes im Gesellschafterstreit erläutern, seine Voraussetzungen klären und aufzeigen, welche Anträge gestellt werden müssen, um Gesellschafterrechte effektiv und minimalinvasiv zu schützen.
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die im Handels- und Gesellschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz beraten und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Handels- und Gesellschaftsrecht empfohlen.