Kurierdienst
SAV-Service Kurierdienst
Seit dem Start am 01.09.1999 nehmen ungefähr 400 Anwältinnen und Anwälte aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Saarbrücken am Service des Kurierdienstes teil. Die Leistungen des Kurierdienstes umfassen Schriftsatz- und Aktentransport zu Gerichten und Behörden.
Was sind die Vorteile unseres Kurierdienstes?
Sie müssen Ihre Post nicht mehr kuvertieren, wiegen und frankieren.
Sie müssen Akten nicht mehr verpacken, beschriften und mit Begleitschreiben versehen.
Sie müssen Akten nicht mehr verpacken, beschriften und mit Begleitschreiben versehen.
Sie liefern Ihre Schriftsätze für angefahrene Gerichte, Ämter und Kollegen, die ein Gerichtsfach haben, einfach an der Poststelle des Gerichts ab.*
Zusammengefasst: Sie sparen Zeit und Geld!
*Ausnahme Saarbrücken: Hier bitte die Post im Anwaltzimmer Landgericht abgeben. Dort befindet sich ein entsprechender Container in den Sie Ihre Post einwerfen können. Da Sie hier, aufgrund Ihrer Tätigkeit, sowieso mehrmals die Woche sind, fallen für Sie keine zusätzlichen Wege an.
Wir liefern Ihren Schriftverkehr zu folgenden Gerichten & Ämtern:
Gerichte:
Amtsgericht Blieskastel
Amtsgericht Lebach
Amtsgericht Merzig
Amtsgericht Wadern
Amtsgericht Ottweiler
Amtsgericht Saarbrücken
Amtsgericht St. Wendel
Amtsgericht Homburg
Amtsgericht Saarlouis
Amtsgericht Neunkirchen
Amtsgericht St. Ingbert
Amtsgericht Völklingen
Arbeitsgericht Saarlouis
Amtsgericht Sulzbach
Arbeits- und Landesarbeitsgericht Saarbrücken
Arbeitsgericht Neunkirchen
Landgericht / Oberlandesgericht Saarbrücken
Finanzgericht Saarbrücken
Verfassungsgericht Saarbrücken
Sozialgericht / Landessozialgericht Saarbrücken
Verwaltungsgericht / Oberverwaltungsgericht Saarlouis
Staatsanwaltschaft / Oberstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Ämter:
Kreisverwaltung Merzig
Landratsamt Ottweiler
Ordnungsamt Saarbrücken
Kreisverwaltung St. Wendel
Kreisverwaltung Homburg
Kreisverwaltung Saarlouis
Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert
Antworten auf Fragen rund um den Kurierdienst
Gibt es Voraussetzungen bzw. Bedingungen, die an den Kurierdienst geknüpft sind?
Ja, die gibt es. Folgendes gilt hierbei:
- Wir transportieren nur Post zu den oben aufgezählten Gerichten und Ämtern.
- Wir transportieren nur Schriftverkehr der Anwältinnen und Anwälte, die am Kurierdienst teilnehmen.
- Post von Sozietäten / Bürogemeinschaften befördern wir dann, wenn alle in der Kanzlei tätigen Anwältinnen bzw. Anwälte Vertragspartner des Kurierdienstes sind. Ist dies nicht der Fall, können wir die Beförderung ablehnen.
- Bei Sozietätspartnern, die auf dem Briefkopf noch erscheinen aber nicht mehr praktizieren, halten Sie bitte Rücksprache mit Frau Hölzer.
Beachten Sie bitte zudem alle weiteren Informationen aus unseren AGB SAV-Service Kurierdienst, welche Sie weiter unten auf dieser Seite als Download finden.
Was müssen Sie tun, wenn Sie am Kurierdienst teilnehmen?
Damit wir schnell und sicher arbeiten können, führen Sie auf Ihrem Briefbogen bitte die Nummer des Ihnen zugeteilten Gerichtsfaches auf. Schließlich wird die Zustellung der an Sie gerichteten Post auch über das Anwaltsfach erfolgen. Ihre Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Gerichtsfach enthalten im Adressfeld oder auf dem Briefumschlag deren Gerichtsfachnummer.
Sie sind Saarbrücker Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin?
In diesem Fall gilt für Sie Folgendes:
Im Landgericht (Anwaltszimmer) befindet sich ein Sortierschrank. Der Schriftverkehr muss hier lediglich richtig eingeworfen werden. Die Schränke werden früh morgens geleert und in die Container zu allen Gerichten und Behörden, die in der Liste aufgeführt sind, transportiert.
Sie sind Anwalt/ Anwältin an einem saarländischen Amtsgericht?
In diesem Fall gilt für Sie Folgendes:
Sie finden an Ihrem Gericht einen Container vor. Der Container ist sowohl für die Gerichtspost als auch für die Anwaltspost bestimmt. Werfen Sie die Post dort unsortiert ein. Der Container wird jeden Tag geleert und noch am gleichen Tag in Saarbrücken sortiert.
Die Gerichtspost, die an das Landgericht /Amtsgericht Saarbrücken, Finanzgericht Saarbrücken, aber auch an Anwältinnen und Anwälte mit Gerichtsfach in Saarbrücken adressiert ist, wird noch am gleichen Tag zugestellt.
Die Gerichtspost, die nicht für das Landgericht/ Amtsgericht Saarbrücken bestimmt ist, sowie die an die Anwältinnen und Anwälte der auswärtigen Amtsgerichte gerichtete Post, wird am nächsten Werktag durch den Kurierdienst zugestellt.
Welche Leistungen übernehmen wir nicht?
Was zahlen Mitglieder des Saarländischen Anwaltvereins für den Kurierdienst?
Sie zahlen 13,79 Euro zzgl. MwSt. pro Monat für unseren schnellen und zuverlässigen Service.
Für Sie als SAV-Mitglied lohnt sich dieses Unternehmen schnell, denn:
Haben Sie schon einmal erfasst, wieviel Porto Sie pro Monat für den Postverkehr mit Ämtern und Gerichten im Landgerichtsbezirk Saarbrücken ausgeben? Dicke Akten, umfangreiche Schriftsätze mit zahlreichen Anlagen treiben die Portokosten in die Höhe, vor allem wenn die Sendung als Päckchen frankiert werden muss. Dabei fallen sehr schnell höhere Summen an.
Kolleginnen und Kollegen haben den Betrag für den Kurierdienst schon dann wieder eingespart, wenn Sie nur wenige Schreiben an Fachgerichte oder auswärtige Amtsgerichte richten, da umfangreiche Schriftsätze das Porto verteuern.
Sie sind nicht Mitglied im Saarländischen Anwaltverein?
Auch als Nicht-Mitglied im SAV möchten wir Ihnen unseren Service anbieten:
Als Nichtmitglied zahlen Sie 24,14 Euro zuzügl. MwSt pro Monat.
Falls Sie den Kurierdienst gerne günstiger in Anspruch nehmen möchten, werden Sie doch einfach Mitglied im Saarländischen Anwaltverein. Der SAV bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen, auf die Sie nicht verzichten sollten.
Sie sind Mitglied in einer Anwaltssozietät?
In diesem Fall gilt Folgendes:
Das vertragsgemäße Entgelt (13,79 Euro zzgl. MwSt. für SAV-Mitglieder / 24,14 Euro zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder pro Monat) ist von jedem Anwalt/ jeder Anwältin, der/ die in der Sozietät oder Bürogemeinschaft tätig ist, zu entrichten.
Welche Zahlungsbedingungen gelten für den Kurierdienst?
Für den Kurierdienst gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Vierteljährliche Vorauszahlung
- Zahlung nur per Einzugsermächtigung
Welche Kündigungsfristen gelten für den Kurierdienst?
Wir möchten Ihnen bei Bedarf einen einfachen Vertragsausstieg ermöglichen. Sollten sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, z.B. Änderung der Sozietätsstruktur, Kanzleiaufgabe etc., so können Sie den Vertrag mit einer schriftlichen Kündigung einen Monat vor Quartalsende kündigen.
Inwiefern wird das Postgeheimnis gewahrt?
Unsere Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, die für das Sortieren, Zustellen und Verteilen der Postsachen zuständig sind, haben sich schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wir erfüllen zudem die strengen Auflagen, die uns die Gerichte und Behörden für die Kurierdienstleistungen auferlegt haben. Nicht zuletzt verfügen wir über die Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Lizenznummer P 1216).
Nicht zuletzt deswegen sind so viele Anwältinnen und Anwälte überzeugt, Vertragspartner der SAV-Service GmbH zu werden.
Anmeldung & Downloads
Anmeldung Kurierdienst
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