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Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Fragen:
Dabei werden auch die Unterschiede zwischen sozialversicherungsrechtlicher und privatrechtlicher Absicherung, aber auch das neuerdings aufkommende Thema der Verjährung erst später fällig werdender Ansprüche thematisiert.
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die im Verkehrs- und/oder Versicherungsrecht beratend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO sowohl im Verkehrsrecht als auch im Versicherungsrecht geeignet.