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Die Ermittlung eines belastbaren Unternehmenswertes – gleich aus welchem Anlass – kann auf Basis verschiedener Verfahren erfolgen. Die Grundkonzeptionen und die Herangehensweise differieren mitunter enorm. Mithin auch die sich hieraus ergebenden Unternehmenswerte. Entscheidend sind daher die Kenntnis der gängigen Verfahren, Ihrer Stärken und Schwächen und damit auch die Beantwortung der Frage, bei welchem Bewertungsanlass welches Verfahren sinnvollerweise zur Anwendung gelangen sollte.
• Grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Unternehmensbewertung
• Steuerliche Bewertungsmethode
• Gesamtbewertungsverfahren nach betriebswirtschaftlicher Methodik
• Einzelbewertungsverfahren
• Vereinfachte Praktikermethoden und „Sonderbewertungen“
• Darlegung / Berechnung praktischer Beispiele
Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die aufgrund ihrer Tätigkeit immer einmal wieder Bilanzen auswerten und Unternehmen bewerten müssen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Seminar wird empfohlen als Fortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Gesellschafts-, Insolvenz-, Erb-, Familien-, Bank- und Steuerrecht.