Behindertentestamente zählen mit zu den anspruchsvollsten Testamenten überhaupt, da sie auf Grund der Wechselwirkung zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs- und Heimrecht erfordern, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungsinstrumentariums bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen.
Ebenso wichtig ist es, die Auswirkungen der verschiedenen Gestaltungsempfehlungen einschließlich ihrer Fehleranfälligkeit absehen zu können – wie die jüngere Rechtsprechung des BGH und der Sozialgerichte zu den Schwierigkeiten bei der Handhabung nach dem Erbfall zeigt.
Ziel des Seminars ist daher insbesondere, die herkömmlichen Empfehlungen zu hinterfragen, Ansätze für ihre Weiterentwickelung aufzuzeigen und an Hand von fehlgeschlagenen Behindertentestamenten auf in der Praxis immer wieder zu beobachtende typische Fehlerquellen hinzuweisen.
Teil 1 – sozialrechtlicher Hintergrund
Schwerpunkte:
– Finanzierung der „Heimkosten“ bis 31.12.2019 und seit 01.01.2020 (Stichwort: Bundesteilhabegesetz)
– Rolle des behinderten Kindes und der Eltern
– Subsidiaritäts- bzw. Nachrangprinzip
– Einkommen und Vermögen in SGB XII und SGB IX
– Qualifizierung Erbschaft, Vermächtnis und Pflichtteil in SGB XII und SGB IX
– sozialrechtliche Wirkung von Behindertentestamenten
– Einstellung der Leistungen nach dem Erbfall bzw. Umstellung auf Darlehensbasis
– Überleitung von Ansprüchen, § 93 SGB XII / § 141 SGB IX: erfasste / nicht erfasste Ansprüche
Teil 2 widmet sich am 05. Juni der Gestaltung im Detail. Beide Teile sind unabhängig voneinander, auch wenn für den zweiten Teil die Teilnahem am ersten sinnvoll ist.