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Der Betreuer hat im Bereich der Personensorge sehr weitreichende Entscheidungen zu treffen, die stark in die Freiheit des Betreuten eingreifen können. Er ist bei seinem Handeln grundsätzlich an den Willen und die Wünsche des Betreuten gebunden. Gegen den Willen darf er erst handeln, wenn der Betroffene sich erheblich selbst gefährdet und dies nicht mehr erkennen kann. Im Seminar sollen anhand der rechtlichen Regelungen unter Heranziehung praktischer Fälle die Grundlagen für die Handlungen des Betreuers vermittelt werden. Zudem werden ausführlich die gerichtlichen Genehmigungspflichten dargestellt zu Unterbringung und zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Auch die Fragen der ärztlichen (Zwangs-)Behandlung und Patientenverfügung werden erörtert.
Schwerpunkte:
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV e.V. oder eines kooperierenden AnwaltVereins sowie (nichtanwaltliche) Betreuer*innen 200€ bei Buchung bis sechs Wochen vor Seminartermin (FB), danach 220€. Juniormitglieder zahlen jeweils die Hälfte, Nichtmitglieder entsprechend 300€ (FB) bzw. 330€.