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Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen und die Einstellung im öffentlichen Dienst unterliegen nach Art. 33 Abs. 2 GG dem sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch. Zentrales Element dabei ist die sogenannte Bestenauslese, die im Arbeits-gerichtsprozess im Wege der Konkurrentenklage überprüfbar ist. Zudem wird die Einstellung vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geprägt. Beide Bereiche können Gegenstand komplexer Gerichtsverfahren sein und werden im Seminar behandelt:
• Die Vorgaben des Art. 33 GG
• Bewerbungsverfahrensanspruch
• Rechtsprechung zur Bestenauslese
• Einladungspflicht nach dem SGB IX
• Einstellungsfälle rund um das AGG
• Klageverfahren und einstweilige Verfügung
• Mitbestimmung nach BetrVG und PersVG