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Teil 1 I 25.03.2025 I 15:00 Uhr – 17:45 Uhr I 2,5 FAO- Stunden
Der erste Teil des Seminars beleuchtet die Berücksichtigung fiktiven Einkommens auf der Bedarfs-, Bedürftigkeits- und Leistungsfähigkeitsebene.
Gegliedert nach den Themenbereichen, in denen es zur Zurechnung fiktiven Einkommens kommen kann, wird anhand instruktiver Fall- und Berechnungsbeispiele die Handhabung des fiktiven Einkommens in der Unterhaltspraxis erarbeitet. Berücksichtigt wird dabei immer die aktuelle – auch spezifisch landesrechtliche – Rechtsprechung.
Teil 2 I 26.03.2025 I 15:00 Uhr – 17:45 Uhr I 2,5 FAO- Stunden
Der zweite Teil des Seminars beschäftigt sich mit den unbaren Einkommensbestandteilen in der Unterhaltsberechnung, wobei der Referent sich hier auf die praxisrelevanten Beispiele des Wohnvorteils und des Gebrauchsvorteils PKW beschränkt.
Selbstverständlich wird die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung eingearbeitet und anhand von Berechnungsbeispielen verdeutlicht.
Das Seminar wird als Fortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwältinnen und Fachanwälte empfohlen.