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Die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren hat sich zunehmend zu einer selbständigen Spezialmaterie für die anwaltliche Beratung entwickelt. Diese setzt neben dem wirtschaftlichen Grundverständnis die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung voraus, um die jeweiligen Interessen der Mandanten, insoweit auch von Geschädigten, wahrnehmen zu können. Angesichts der Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen ist es, trotz (oder gerade wegen) der Reform der Vermögensabschöpfung, notwendig geworden, sich auch deliktsspezifisch mit den Fragen der Einziehung zu beschäftigen.
Das Seminar möchte an dieses Anforderungsprofil für Verteidiger und anwaltliche Berater anknüpfen und möglichst praxisnahe Antworten geben. Dabei sollen die verschiedenen Phasen in einem Verfahren, d.h. vom Ermittlungs-, über das Straf- bis zum Vollstreckungsverfahren, in ihren jeweiligen Abläufen angesprochen werden. U.a.
– Materiell-rechtliche Grundlagen der §§ 73 ff. StGB, insb. die Abgrenzung der Einziehung nach § 73 bzw. § 74 StGB
– Die Einziehung bei einem Dritten und Verteidigungsmöglichkeiten
– Anforderungen an die Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung und den Vermögensarrest und Verteidigungsmöglichkeiten
– Die prozessuale Stellung des Einziehungsbeteiligten im Ermittlungs- und Strafverfahren
– Deliktsbezogene Sonderfragen zur Einziehung, insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der Rspr.
– Die Folgen der Einziehung nach dem „Bruttoprinzip“ im Vollstreckungsverfahren, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Folgefragen
– Die Vermögensabschöpfung nach den Vorschriften des OWiG ( §§ 29a, 30)
– Die Verfolgung von Ansprüchen von Geschädigten
Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachawälte im Strafrecht sowie alle interessierten Personen und ist geeignet als Fortbildung gemäß § 15 FAO.