Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten ein detailliert ausformulierte Vergütungssystem. Diese Entgeltordnungen enthalten zahlreiche Stolperfalle, die im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage bekannt sein sollten. Im Seminar werden die wichtigsten Tätigkeitsmerkmale anhand von Vorgaben durch die Tarifvertragsparteien und nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet sowie die Darlegungs- und Beweislast erörtert. Die folgenden Inhalte werden als Schwerpunkte behandelt.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die im Arbeits- oder Verwaltungsrecht beraten und wird empfohlen als Fortbildung gemäß § 15 FAO sowohl im Arbeits- als auch Verwaltungsrecht.