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Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Mietrecht beratend tätig sind, insbesondere auch an Fachanwälte und Fachanwältinnen und ist als Fortbildung im Mietrecht gemäß § 15 FAO geeignet. Eine entsprechende Fortbildungsbescheinigung wird Ihnen im Anschluss an Ihre Teilnahme zugesendet.