
ONLINE I Wissenswertes für Familienrechtler vom BGBisten & Versicherungsrechtler I 2,5 FAO
17. Februar 2027 | 9:15 - 12:00

@skynesher/iStock
Prof. Dr. Staudinger befasst sich in diesem ersten Teil unter anderem mit der Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung und geht auf Fragen der Formbedürftigkeit ein. Wie lässt sich die Übertragung von Eigentum unter Eheleuten sicherstellen? Hier spielt das Statusverhältnis als Übergabesurrogat eine zentrale Rolle. Ferner zeigt der Dozent Grenzen der Schlüsselgewalt in § 1357 BGB und die Fallstricke gerade mit Blick auf Versicherungsverträge auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet § 1359 BGB, dessen Reichweite in der Praxis immer wieder Streitfragen mit sich bringt. Dies gilt beispielsweise bei der Einstandspflicht von Eheleuten im Straßenverkehr oder als Tierhalter. Dem schließen sich Ausführungen zum Regress des Sozial- sowie privaten Sach-und Krankenversicherers gegenüber schädigenden Eheleuten.
Sie können auch die Folgeveranstaltung (Teil 2) zum günstigen Komplettpreis hinzubuchen:
Keine Angst vor Auslandsbezügen beim familienrechtlichen Mandat I 13:00-15:45 (2,5h FAO)
Der Referent behandelt die Eingehung der Ehe durch moderne Konferenztechnik (online), durch Boten, in und vor Botschaftsgebäuden, mit übermotivierten Verwandten als Ersatzspieler für griechische Geistliche. Der Referent geht zudem auf die jüngste Judikatur des BGH zur Morgengabe im deutsch-iranischen Verhältnis sowie zur Anerkennung von Privatscheidungen ein. Wie lässt sich der gewöhnliche Aufenthalt bestimmen, gerade für das Scheidungsstatut, und warum gilt die Güterrechtsverordnung mitunter eben doch auch für Altehen? Einbezogen werden schließlich Fragen der Leihmutterschaft.
Beide Seminare richten sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Familienrecht beratend tätig sind und sind geeignet als Fortbildung gemäß § 15 FAO. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie unaufgefordert im Anschluss an Ihre Teilnahme. Die günstigen Frühbucherpreise sind bis drei Wochen vor Seminartermin gültig, danach verteuert sich das Seminar um 20 Euro netto. Mitgliedertickets sind ausschließlich den Mitgliedern des Saarländischen AnwaltVereins e.V. und Kooperationspartnern vorbehalten.


