
ONLINE I Der streitbare Steuerberater – Matchwinner im steuerlichen Verfahrensrecht I 1,5 FAO-Stunden
30. September 2026 | 12:00 - 13:30

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Von Betriebsprüfung bis zum Klageverfahren – Regelungen DAC 7 Umsetzungsgesetz
Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren sind Alltagsgeschäft in der steuerlichen Beratung. Werden die üblichen Routinen verlassen, etwa durch Konfrontationen oder durch die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, kann Verunsicherung entstehen. Das Verfahrensrecht gewinnt an Bedeutung und wird nicht selten durch das Finanzamt missachtet. Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und finanzgerichtliche Urteile zwingen in der Beratung in jedem Verfahrensstadium dazu, sich neben dem materiellen Steuerrecht auch mit dem Verfahrensrecht zu befassen. Das Seminar zeigt neuralgische Punkte im Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren auf, sensibilisiert für Risiken eines Steuerstrafverfahrens und gibt Verhaltensmaximen an die Hand.
Aktuelles zur Betriebsprüfung
- Änderungen der AO durch das DAC 7 Umsetzungsgesetz
- Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung
- Schätzungen
Betriebsprüfungsverfahren
- Die Betriebsprüfung sorgfältig vorbereiten
- Risiken vorher beseitigen – §§ 153, 371 AO
- „Der Ton macht die Musik“
- Rechtsbehelfe in der Betriebsprüfung richtig einsetzen
- Prüferkontakt halten
- Nerven behalten – das „Abgleiten“ der Prüfung in das Steuerstrafverfahren
Einspruchsverfahren
- Auslegung von Rechtsbehelfen
- Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung
- Druckmittel § 364 AO
- Berichtigungs- und Korrekturvorschriften
- Praxisempfehlung zu Einigungsgesprächen
- Voraussetzungen und Bindungswirkung einer Tatsächlichen Verständigung
Aussetzungsverfahren
- Behördliches Aussetzungsverfahren, § 361 AO
- Gerichtliches Aussetzungsverfahren, § 69 FGO
Klageverfahren
- Zulässigkeit einer Klage (insb beA und beSt)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Akteneinsicht
- Verlegungsantrag
- Öffentlichkeit
- Anträge
- Erledigterklärung
- Kosten
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Steuerrecht beratend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO geeignet.

