
ONLINE I Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers aus Arbeitnehmersicht I 5 FAO
10. März 2027 | 10:00 - 16:00
Kostenlos – 249,00€
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Nicht selten haben arbeitsrechtliche Mandate einen insolvenzrechtlichen Bezug. Vergütungszahlungen bleiben aus, Arbeitnehmer werden unwiderruflich freigestellt, Insolvenzgeld wird vorfinanziert, betriebsbedingte Kündigungen werden vom Arbeitgeber oder vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen, ein Betriebsübergang deutet sich an.
Die Fortbildung gibt einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers aus Sicht des Arbeitnehmers und auch des Betriebsratsvertreters. Dabei werden die typischen Fallkonstellationen und Ansprüche besprochen und Lösungsmöglichkeiten dargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Themen im Einzelnen:
• Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens
• Insolvenzantrag des Arbeitnehmers?
• Insolvenzgeldvorfinanzierung/Insolvenzgeld
• „Normaler“ Ablauf des eröffneten Verfahrens
• „Besondere“ Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren
• Die „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 lnsO
• Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120-128 lnsO
• Insolvenzanfechtung aus Sicht des Arbeitnehmers
• Probleme der Passivlegitimation
• Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens
• Forderungsanmeldung
• Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung
• Rücktritt vom Vergleich wegen insolvenzbedingter Nichterfüllung?
• Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit
• Kündigung des Insolvenzverwalters gemäß § 113 lnsO
• Insolvenz und Betriebsübergang
• Transfergesellschaft
• Massenentlassungsanzeige
• Interessenausgleich mit Namensliste, § 125 lnsO
• Vollstreckungsverbote
• Die Insolvenz des Arbeitnehmers
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Arbeitsrecht und/oder im Insolvenzrecht beratend tätig sind und ist geeignet als Fortbildung gemäß § 15 FAO. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie unaufgefordert im Anschluss an Ihre Teilnahme.
Die günstigen Frühbucherpreise sind bis drei Wochen vor Seminartermin gültig, danach verteuert sich das Seminar um 20 Euro netto. Mitgliedertickets sind ausschließlich den Mitgliedern des Saarländischen AnwaltVereins e.V. und Kooperationspartnern vorbehalten.


