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Die Haftung als Erbe ist von Gesetzes wegen grundsätzlich unbeschränkt, d.h. die Erben müssen zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten auch auf ihr eigenes Vermögen zurückgreifen. Das Gesetz sieht zwar zahlreiche, z.T. auf den ersten Blick undurchsichtige Möglichkeiten vor, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Regelungen gelten aber als zu kompliziert und wenig praxistauglich. Vorschnell wird meist zur Ausschlagung geraten. Gleichwohl hat der BGH entschieden, dass der Rechtsberater die Grundsätze der Erbenhaftung berücksichtigen muss, bevor überhaupt eine Überschuldung bekannt ist oder befürchtet wird. Damit sind Kenntnisse in diesem Bereich unverzichtbar – schon um der eigenen Haftung zu entgehen.
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