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Erbenhaftung I Dr. Stephanie Herzog I 5 FAO-Stunden

21. Juni 2024 | 11:00 - 17:15

@seb_ra/iStock

Die Haftung als Erbe ist von Gesetzes wegen grundsätzlich unbeschränkt, d.h. die Erben müssen zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten auch auf ihr eigenes Vermögen zurückgreifen. Das Gesetz sieht zwar zahlreiche, z.T. auf den ersten Blick undurchsichtige Möglichkeiten vor, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Regelungen gelten aber als zu kompliziert und wenig praxistauglich. Vorschnell wird meist zur Ausschlagung geraten. Gleichwohl hat der BGH entschieden, dass der Rechtsberater die Grundsätze der Erbenhaftung berücksichtigen muss, bevor überhaupt eine Überschuldung bekannt ist oder befürchtet wird. Damit sind Kenntnisse in diesem Bereich unverzichtbar – schon um der eigenen Haftung zu entgehen.

Das Seminar geht dabei ein auf

  • Vor- und Nachteile der Ausschlagung
  • Vorrangige Pflicht als Erbe: Die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten und die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses
  • Überblick über die Haftungsbeschränkungsmittel: Inventar, Aufgebot, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede
  • Prozessuale Besonderheiten: Vorbehaltsurteil und Vollstreckungsabwehrklage

Details

Datum:
21. Juni 2024
Zeit:
11:00 - 17:15
Kategorie:

Veranstaltungsort

Hotel Domicil Leidinger
Hotel Leidinger, Mainzer Straße 10
Saarbrücken, 66111 Deutschland
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Weitere Angaben

Verpflegung
Zwei-Gang-Mittagessen, Kaffeepause mit Imbiss, Tagungsgetränke
Es referiert:
Dr. Stephanie Herzog, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Würselen

Anmeldung zur Fortbildung

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