
HYBRID I Aktuelle Geldwäscheprävention in der Praxis der Anwaltschaft und Änderungen ab dem 10.07.2027 nach dem EU-Geldwäschepaket
16. Februar 2027 | 9:00 - 13:45
190,00€ – 290,00€
Agustina Torres@iStock
Rechtsanwälte unterliegen dem Geldwäschegesetz (GwG), sobald sie eines der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Kataloggeschäfte für einen Mandanten übernehmen. Der Katalog reicht von der Mitwirkung an Immobilientransaktionen über die Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder Vermögenswerten und die Gründung, den Betrieb oder die Verwaltung von Gesellschaften bis hin zur Beratung bei Zusammenschlüssen oder Übernahmen. Die relevanten Tätigkeiten sind umfassend und werden teilweise weit ausgelegt.
In der Fortbildung stellt der Referent die präventiven Pflichten von Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwälten als Verpflichtete nach dem aktuellen Geldwäscherecht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar (GwG). Dabei geht es um die Fragen:
- Welche Risiken gibt es für die Anwaltschaft?
- Wann bin ich Verpflichtete/r nach dem GwG (§ 2 GwG)?
- Welche Pflichten habe ich im Einzelnen? Risikomanagement (§ 4 ff. GwG) I Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG) I Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) I Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
- Welche Aufgabe/Pflichten hat die Rechtsanwaltskammer als zuständige Aufsichtsbehörde?
- Welche Pflichten haben Rechtsanwältinnen -und Rechtsanwälte gegenüber ihrer Kammer?
- Welche Änderungen ergeben sich ab dem 10.07.2027 durch das EU-Geldwäschepaket (durch die Geltung der Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 und die Richtlinie (EU) 2024/1640?
Die Mitgliedspreise gelten für alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammern Saarbrücken und Zweibrücken sowie für Mitglieder des Saarländischen AnwaltVereins auch außerhalb dieser Kammern.
Die vergünstigten Frühbuchertickets erhalten Sie bis sechs Wochen (bei Teilnahme in Präsenz) bzw. drei Wochen (Online-Teilnahme) vor Seminartermin. Danach verteuern sich die Tickets um 40 beziehungsweise 20 Euro.

