
HYBRID I Aktuelle Geldwäscheprävention in der Praxis der Anwaltschaft und Änderungen ab dem 10.07.2027 nach dem EU-Geldwäschepaket
Rechtsanwälte unterliegen dem Geldwäschegesetz (GwG), sobald sie eines der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Kataloggeschäfte für einen Mandanten übernehmen. Der Katalog reicht von der Mitwirkung an Immobilientransaktionen über die Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder Vermögenswerten und die Gründung, den Betrieb oder die Verwaltung von Gesellschaften bis hin zur Beratung bei Zusammenschlüssen […]