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Verstirbt der Schuldner, wirft dies für Gläubiger zahlreiche Fragen auf:
Nur weil der Schuldner stirbt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Forderungen abschreiben müssen. Im Seminar erfahren Sie, was Sie bei der Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass beachten müssen, um doch noch zu Ihrem Geld zu kommen!
Ihr Referent: Peter Mock, Dipl. Rechtspfleger