
ONLINE I Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass I 5 FAO-Stunden
21. Mai 2027 | 12:00 - 17:30
Kostenlos – 249,00€
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Verstirbt der Schuldner, wirft dies für Gläubiger zahlreiche Fragen auf: Kann weiter in den Nachlass und darüber hinaus gegen Erben vollstreckt werden? Wenn ja, wie? Kann der Gläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen? Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann erfolgreich zugegriffen werden, obwohl kein Erbe benannt ist? Wie können die Vollstreckungskosten möglichst gering gehalten werden? Nur weil der Schuldner stirbt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Forderungen abschreiben müssen. Im Seminar erfahren Sie, was Sie bei der Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass beachten müssen, um doch noch zu Ihrem Geld zu kommen!
Themenschwerpunkte
Der Schuldner ist tot – was ist zu tun?
So ermitteln Sie die Erben des Schuldners: gesetzliche Erbfolge – gewillkürte Erbfolge
Erb- bzw. Rechtsnachfolgenachweis – das ist zu beachten
Vollstreckung bei der Nachlassverwaltung
Pfändung der Vermächtnisansprüche des Schuldners
Pfändung und Verwertung von Pflichtteilen
Vollstreckung bei Miterben: Eigenvermögen des Erben – Zwangsvollstreckung in den Nachlass – Taktische Möglichkeiten der Nachlassvollstreckung – Haftungsbeschränkungs- bzw. Haftungserweiterungsmöglichkeiten bei Erben
Vollstreckung bei unbekannten Erben
Fallbetrachtung: – Vollstreckung gegen Schuldner (=Erblasser) hatte bereits begonnen – Vollstreckung gegen Schuldner (=Erblasser) hatte noch nicht begonnen – Annahme der Erbschaft durch Erben
Vollstreckung bei Vor-/Nacherbschaft
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsamwälte, insbesonere, insbesondere Fachanwält:innen für Erbrecht sowie an Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Nachlassverwalter.
Die günstigen Frühbucherpreise sind bis drei Wochen vor Seminartermin gültig, danach verteuert sich das Seminar um 20 Euro netto. Mitgliedertickets sind ausschließlich den Mitgliedern des Saarländischen AnwaltVereins e.V. und Kooperationspartnern vorbehalten.