Der Schutz vor Haftung im Arbeitsrecht I Prof. Dr. Dirk Zeranski
Hotel am Triller Trillerweg 57, SaarbrückenDer Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Haftung aus einer betrieblichen Tätigkeit hat sich im Laufe der Zeit zu einem Kernanliegen des Arbeitsrechts entwickelt. Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Haftungsprivilegien des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts sowie mittels der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Zusammen fügt sich dies zu einem System des Beschäftigtenschutzes in […]