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Die ab 01.12.2023 verpflichtend zu nutzenden neuen Formulare werfen bereits jetzt viele praktische Fragen auf, wie beispielsweise: Muss das Formular zur Forderungsaufstellung auch dann ausgefüllt und versendet werden, wenn eine EDV-Forderungsübersicht mitgeschickt wird? Muss als Vertreters eines Unternehmens der Vorstand oder Geschäftsführer vollständig und namentlich genannt werden? Ist die Einschränkung, dass Auskünfte nur einzuholen sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zu Abgabe nicht nachkommt, mangels Ankreuzmöglichkeit im neuen Formular nicht mehr zulässig? Fallen die Prozesskosten bei Unterhaltsforderungen nunmehr unter den Vorrechtsbereich nach § 850dZPO da der entsprechende Hinweis des Ausschlusses im neuen Formular fehlt? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen.
Themenschwerpunkte:
Die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV)/ Aufbau der neuen Formulare/ Übergangsrecht/ Die Gerichtsvollzieherauftragung/ Nur noch ein Formular für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses/ Formular für Beschlussentwurf zur Durchsuchung und für einen Nacht-, Sonn- und Feiertagsbeschluss/ Nutzungspflicht: Forderungsaufstellung gesetzliche Unterhaltsansprüche und Forderungsaufstellung sonstiger Geldforderungen/ Abweichungen zu vorherigen Formularen/ elektronische Übermittlung/ Ausfüllhinweise: Gefahren und Risiken erkennen
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV gilt die vergünstigte Webinargebühr von 175 Euro, Juniormitglieder zahlen die Hälfte, Nichtmitglieder 210 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitraum gültigen Umsatzsteuer. Gerne können Sie uns wegen eines Mengenrabatts mehreren Anmeldungen pro Kanzlei kontaktieren. Bei Stornierungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro.