
Wettbewerbsverbote und Schutz von Know-how im Arbeitsrecht I 2,5 FAO Stunden
24. September 2026 | 15:00 - 17:45
Kostenlos – 139,00€
@gorodenkoff/iStock
Gestaltung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten sind in hohem Maße fehleranfällig, ebenso wie die Abwehr dieser Ansprüche.
Ein entschädigungspflichtiges Wettbewerbsverbot durch Vereinbarung einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht zu vermeiden ist durch die jüngste BAG Rechtsprechung erheblich eingeschränkt.
• Typische Fehler bei der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten und deren Konsequenzen
• Einseitige Lösung vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer
• Entschädigungsfreie Verschwiegenheitsklausel statt Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung?
• #Abgrenzung Wettbewerbsverstoß von erlaubter Vorbereitungshandlung – Folgen eines Verstoßes im bestehenden und nach beendetem Arbeitsverhältnis
• Freistellungserklärung und Entbindung vom Wettbewerbsverbot
• Abwehrstrategien gegen Klagen wegen Wettbewerbsverstößen und Geheimnisverletzungen
• Nutzung von betrieblichen Daten nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
• Prozessführung: Rechtsweg, Mehrzahl von Ansprüchen und Antragsfassung
• Parallelität von arbeitsrechtlichen, deliktischen und UWG-Ansprüchen
BAG, BGH, LAG und OLG Rechtsprechung zu Wettbewerbsverboten und zum Geschäftsgeheimnisgesetz, insbesondere zur Gestaltung von Geheimhaltungsklauseln und angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwält:innen, die im Arbeitsrecht kberatend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Arbeitsrecht empfohlen.
Der vergünstigte Frühbucherpreis ist gültig bis drei Wochen vor Seminartermin. Danach verteuern sich die Tickets um jeweils 20 Euro netto.


