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Erörtert wird nach einer Einleitung zum Scheidungsrecht (»Hauptsache«) das gesamte materielle Unterhaltsrecht incl. der Nebengebiete (z. B. Ersatzhaftung von Großeltern), und zwar nach Maßgabe der »Frontstellungen« vom Minderjährigen- bis zum Elternunterhalt. Anschließend werden die Verteilungsregeln und die Verwirkungsproblematik besprochen.
An Schwerpunkten sind hervorzuheben: