
Unfälle mit Kindern I Jürgen Jahnke I 5 FAO-Stunden
6. Oktober 2023 | 9:00 - 15:15
100,00€ – 330,00€
@KatarzynaBialasiewicz/IStock
- Haftung
- Das Kind als Täter: unter sieben/ zwischen sieben und 10/ zwischen 10 und 18 Jahren/ Opferschutz
- Das Kind als Opfer: Erweiterung der StVG-Haftung/ Besondere Sorgfalt im Straßenverkehr /Haftung bei Sport und Spiel/ Haftungsausschluss/ Eigenes Mitverschulden des Kindes / Mitverschulden der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
- Gesamtschuld: Tatbeitrags- und Zurechnungseinheit/ Aufsichtspflichtverletzung
- Vermittelter Schaden: Arzthaftung/ Produkthaftung
- Schadenersatz
- Fiktivabrechnung
- Betreuung und Versorgung
- Arbeitskrafteinbuße: Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, § 119 SGB X
- Schmerzensgeld
- Unterhaltsschaden des Kindes: Barunterhalt, Betreuungsunterhalt
- Mittelbar Geschädigte: Unterhaltsschaden der Eltern, Entgangene Dienste
- Schadenabwicklung
- Abfindungsvertrag
- Kapitalisierung
- Verjährung