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Unternehmensumwandlungen gehören sowohl von der steuerlichen als auch von der gesellschaftsrechtlichen Seite mittlerweile zum Standardprogramm der Steuer- und Gestaltungsberatung. Durch die Corona-Krise, den Ukrainekrieg sowie die Turbulenzen auf den Finanzsektor und die damit verbundenen noch unüberschaubaren volkswirtschaftlichen Risiken, gewinnt jedoch die Beratung in der Krise zunehmend an Bedeutung.
Hier bestehen besondere Herausforderungen und Haftungsrisiken. Vor allem stellt sich die Frage, ob trotz der Krise eine Umwandlung rechtlich noch möglich und anfechtungssicher ist.
Einerseits kann die Umstrukturierung gezielt eingesetzt werden, um die Sanierung eines Unternehmens positiv zu begleiten. Andererseits bestehen in der Krise besondere Gestaltungsrisiken, die auch bei einer an sich betriebswirtschaftlich sinnvollen oder sogar insolvenzrechtlich notwendigen Umstrukturierung zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen können.
Im Mittelpunkt stehen hierbei die Eingrenzung der zivilrechtlichen Haftungsrisiken, der Erhalt von Verlustvor-trägen, die Vermeidung von Scheingewinnen, die gezielte Gewinnrealisierung, der Erhalt der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen und die Beachtung Haltefristen aus vorangegangenen Umstrukturierungen.
Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen wird besonders die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigt. Auf besondere Gestaltungsunsicherheiten aufgrund von schwebenden Verfahren beim BFH, BVerfG und EuGH wird hingewiesen.