
Strafverteidigung im Kontext von psychischer Erkrankung und Sucht I Georg Hein I 5 FAO-Stunden
7. Juni 2023 | 13:30 - 19:00
100,00€ – 330,00€
privat
Unter verurteilten Straftäter*innen sind überproportional viele Menschen mit psychischen Krankheiten und Suchtbiografien zu finden. Das Verständnis für Grunderkrankungen ist daher für Strafverteidiger*innen essentiell. Das Seminar liefert einen Überblick über Auftreten und Erscheinungsformen von psychischer Erkrankungen und Sucht. Es erläutert Gefahrenpotentiale einzelner Krankheitsbilder und gibt Anregungen für die zwischenmenschliche Interaktion. Durch das Seminar soll eine Verknüpfung von medizinischen Fachbegriffen und juristischer Systematik (insbesondere bei den Eingangsmerkmalen des § 20 StGB) erleichtert werden. Neben der Schuldfähigkeitsbegutachtung im Erkenntnisverfahren soll auf die Anordnungsvoraussetzungen und prozessuale Aspekte der Maßregeln der Besserung und Sicherung aus §§ 63, 64 StGB eingegangen werden. Hier wird sowohl auf aktuelle Fälle eingegangen als auch systematisches Grundlagenwissen vermittelt. Im Bereich der Strafvollstreckung wird die Möglichkeit von „Therapie statt Strafe“ nach § 35 BtMG ebenso diskutiert wie die Besonderheiten des Vollstreckungsverfahrens bei Maßregeln der Besserung und Sicherung. So erhalten Teilnehmer*innen einen Einblick in das Innenleben und die Abläufe einer forensischen Psychiatrie, wobei auch Aspekte des Saarländischen Maßregelvollzugsgesetzes erörtert werden.
Inhalte:
- Krankheitsbilder aus dem Bereich der psychischen Erkrankung
- Sucht, Erscheinungsformen und Diagnostik
- Auswirkungen von Erkrankung und Sucht auf die Schuldfähigkeit
- Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit
- Maßregeln nach §§ 63 f. StGB (Anordnungsvoraussetzungen und Prozessuales)
- relevante Aspekte der Strafvollstreckung, insbes. § 35 BtMG
- Vollstreckung von Maßregeln: Verteidigung im Überprüfungsverfahren/ Praktische Probleme während des Vollzugs der Maßregel
Ihr Referent: Georg Hein, Richter am Amtsgericht Lippstadt und seit mehr als 10 Jahren als Einzelrichter in Strafsachen und Vorsitzender eines Schöffengerichts tätig. Als Vollstreckungsleiter betreut er zudem Jugendliche in der Maßregelvollzugsklinik Lippstadt-Eickelborn. Ferner ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW, Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen, Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Referendarausbildung und seit Jahren Dozent in verschiedenen Institutionen der Rechtsanwaltsfortbildung.