@KatarzynaBialasiewicz/iStock
· Verminderung der Schadenersatzansprüche eines Verletzten/Hinterbliebenen aufgrund Leistungen von dritter Seite: Welche Drittleistungen gibt es? Welche dieser Leistungen sind anspruchsmindernd anzurechnen? Welche Forderungsübergänge beeinflussen die Anspruchssituation des Geschädigten? Woran denken, um finanzielle Einbußen des Mandanten möglichst gering zu halten? Auf welche Anträge hat der Anwalt hinzudringen? Vorrangigkeit der sozialrechtlichen Klärung vor zivilrechtlicher Anspruchsverfolgung.
· Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständigkeit, möglicher Unfallversicherungsschutz, welche Konsequenzen hat die Zuständigkeit für die Regulierung von Personenschäden? Haftungsersetzung: wann und warum können keine Personenansprüche gegen den Schädiger geltend gemacht werden? Unterschiede und Folgen von Wegeunfall/ Arbeitsunfall/ Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte? Besonderheiten beim Dienstunfall eines Beamten? Wann und wie ist ein Prozess mit dem Schädiger wegen § 108 SGB VII auszusetzen? Wohin führt die „gestörte Gesamtschuld“?
· Schadenabwicklung, Abfindungsvergleich: Welche Informationen sind für die Regulierung erforderlich? Wie wirken sich die Drittleistungen auf die laufende Regulierung aus?
Ihr Referent: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt Münster
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV e.V. oder eines kooperierenden AnwaltVereins bei Buchung bis sechs Wochen vor Seminartermin 200 € (FB), danach 220€, Juniormitglieder zahlen die Hälfte. Für Nichtmitglieder entsprechend 300€ (FB) beziehungsweise 330€. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitraum geltenden Umsatzsteuer. Wegen eines Mengenrabatts bei mehreren Anmeldungen pro Kanzlei wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Bei Stornierungen bis zehn Tage vor Seminartermin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25€, bei späteren Absagen wird die volle Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmende können jederzeit benannt werden.
Die Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird gemäß Teilnahmenachweis ausgestellt. Mitglieder des DAV erhalten dessen Fortbildungszertifikat.