

! Achtung: ganz aktuell zum privaten Baumangelrecht !
Sind die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ zukünftig bei der Beurteilung von Baumängeln noch relevant?
Das Seminar stellt u.a. Grundlegendes und vor allem ganz Aktuelles zum privaten Baumangelrecht vor.
Bislang gelten die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ als DER Gradmesser für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit einer Bauleistung, sofern die Bauvertragsparteien keine andere Qualität der Bauausführung wirksam vereinbart haben. Dieser jahrzehntelang gültige Grundsatz gerät nunmehr ins Wanken.
Das Seminar stellt in diesem Zusammenhang sowohl die neuesten Pläne des Gesetzgebers (u.a. Gebäudetyp E) als auch die derzeitige Diskussion in der Wissenschaft und Praxis (u.a. Empfehlungen des 9. und 10. Deutschen Baugerichtstags) vor, ob und wie zukünftig mit dem Begriff der „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ umgegangen werden soll.
Sollten die derzeit geplanten Neuerungen im Umgang mit den „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ umgesetzt werden, wird sich Ihre tägliche Arbeit im technischen Baurecht zukünftig grundlegend ändern!
Bleiben Sie mit diesem Seminar auf dem Laufenden.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Baurecht beratend tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Baurecht geeignet.