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Die seit 01.08.2022 anwendbare Brüssel IIb-VO enthält neue Regelungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit und Anerkennung von Ehescheidungen innerhalb Europas.
Im Zusammenspiel mit der Güterrechtsverordnung (EuGüVO), die seit Januar 2019 anzuwenden ist und die internationalen Zuständigkeiten, das anwendbare Recht und die Anerkennung und Vollstreckungen in Fragen des ehelichen Güterrechts regelt, gibt die Fortbildung einen Überblick über die praktischen Fragen und Probleme, wenn es güterrechtliche Auseinandersetzungen und Ehescheidungen mit grenzüberschreitenden Bezug geht. Dabei werden auch Internationale Eheverträge und Trennungsscheidungsfolgevereinbarungen anzusprechen sein.