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Das Pflichtversicherungsgesetz als auch die Kraftfahrthaftplichtverordnung, wie auch das Ausländerpflichtversicherungsgesetz wurden mit Wirkung zum 17.04.2024 neu aufgesetzt.
Zahlreiche Änderungen, die direkt in die Versicherungsverträge und damit auch in die Regulierung eingreifen, hat der Gesetzgeber beschlossen. Die bishlang weithin unbekannte Reform, die auch in der Literatur bislang nur sehr zurückhaltend bearbeitet wurde und in der Rechtsprechung noch nicht thematisert werden konnte, bietet ganz erhebliche Möglichkeiten für den Geschädigtenvertreter, der sich insbesondere nicht mehr mit diversen Hinhaltetaktiken (Deckungsbestätgung fehlt, Obliegenheiten wurden verletzt etc.) auseinandersetzen muss.