
ONLINE I Die Behandlung von Hausgeldforderungen, Mieten und Pachten im Versteigerungs-, Verwaltungs- und Insolvenzverfahren I 5 FAO-Stunden
20. März 2026 | 12:00 - 17:30

Praktisch in jedem Insolvenzverfahren sind Miet- bzw. Pachtverhältnisse betroffen, oftmals auch in der Zwangsversteigerung. Insbesondere beim Wohnungseigentum spielen zudem Hausgeldforderungen eine sehr große Rolle.
Nur wer die gesamtvollstreckungsspezifischen Zusammenhänge aller drei Verfahrensarten kennt, kann für den (Ver)Mieter/(Ver)Pächter/WEGemeinschaften geeignete Lösungsmöglichkeiten finden. Das Seminar zeigt auf, worauf die
Betroffenen zu achten haben, um für den Mandanten die bestmöglichste Strategie und Lösung zu finden.
Ablauf und Wirkungen des Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungsverfahrens
– Rangklassensystem; begrenztes Vorrecht bei rückständigen Hausgeldforderungen unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung zur Regressvermeidung; Praxis der Anmeldung zum geringsten Gebot; Darstellung des geringsten Gebots als „Kernstück“ des Verfahrens
– Beschlagnahmewirkung hinsichtlich Mieten/Pachten
– Taktiken durch Innehaben mehrerer Rangklassen
– frühzeitige Zwangssicherungshypothek im Hinblick auf drohende Insolvenz: „Zuschlagen“ bei freihändiger Veräußerung durch Insolvenzverwalter
– Mieten/Pachten: Kollision von Pfändungsgläubiger und Zwangsverwaltung
– Zubehör; Mietvorauszahlungen; (verlorener) Baukostenzuschuss
– Zuschlag – und Wirkungen; Sonderkündigungsrecht durch Ersteher; Räumung durchErsteher
Ablauf des Insolvenzverfahrens
– Grundsatz: Übernahme des Mietvertrages durch Insolvenzverwalter; Enthaftungserklärung bei Wohnraum; Sonderkündigungsrechte
– Gläubigereigenschaften als Mieter/Pächter/WEG-Hausgeldrückständen erkennen: hier kann ggf. doppelt „kassiert“ werden
– Taktik beim Anmeldeverfahren
– Mieten/Pachten: Kollision von Pfändungsgläubiger, Zwangsverwaltung und Insolvenz
– Achtung bei Räumungs- Herausgabeklage
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Insolvenz- oder Miet- und WEG-Recht tätig sind, sowie an Mitarbeiter:innen von Banken, Versicherungen und Wirtschaftsunternehmen.
Das Seminar ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Erb- und Familienrecht geeignet.
Der Frühbucherpreis von 190 bzw. 219 Euro netto ist gültig bis drei Wochen vor Webinartermin. Danach verteuert sich das Ticket um 20 Euro netto.


