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Was lange währt, wird endlich gut – und für das RVG gilt dies nun auch. Für den 01.01.2025 ist das Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 geplant. Das bedeutet vor allem ein Plus bei den Anwaltsgebühren.
Die Referentin stellt die Änderungen als solches vor und behandelt deren Auswirkungen auf die tägliche Praxis bei der Abrechnung der anwaltlichen Vergütung. Zudem gibt sie taktische Hinweise zum Übergangsrecht und zum Gebührenmanagement : wie und wann nehme ich welche Mandate an? Ab wann kann ich die neuen Tabellen anwenden?