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Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, sind ebenso auf dem Vormarsch wie die damit verbundene Technologie der sogenannten „Blockchain“ und deren vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Die dezentralisierte Finanzwelt wird unser Leben mehr und mehr bestimmen und hat das Potential, unseren Alltag grundlegend zu verändern. Rechtliche Grundlagen hierfür hat Gesetzgeber jedoch bislang nur rudimentär geschaffen.
Im Rahmen der Fortbildung wird Schritt für Schritt detailgenau erklärt, wie die Technik hinter dezentralen Kryptowährungen funktioniert, wie diese Währungen angewendet werden und welche Anwendungsmöglichkeiten die Blockchain über das Betreiben dezentraler Zahlungssysteme hinaus bietet. Dabei sollen sog. „smart contracts“, „kluge Verträge“ genauer beleuchtet werden – wie sie funktionieren, was sie können und welche rechtlichen Aspekte bei der Anwendung der neuartigen Programme zu beachten sind.
Darüber hinaus soll eine Einordnung der Kryptowährungen anhand von Bitcoin in das Rechtssystem vorgenommen werden, wobei sowohl zivil- als auch straf- und steuerrechtliche Aspekte Beachtung finden.
Zielgruppe: Das Seminar eignet sich als Fortbildung im Sinne den § 15 FAO für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarkt- sowie im IT-Recht.
Ihr Referent: Dr. Sebastian Ludes, Richter am Amtsgericht Lingen