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Gerade in mietgerichtlichen Streitigkeiten gilt: wer erstinstanzlich mandatiert ist, muss stets mit Blick auf die nächste Instanz vortragen und Anträge stellen. Die Grundrechtsrelevanz mancher Rechtspositionen im Mietrecht führt dazu, dass die Anforderungen an den Vortrag andere sind als in ähnlichen Rechtsgebieten. Aufgrund der in Wohnraummietsachen gebotenen Beschleunigung von Räumungsklagen ist die Fehlerquote erstinstanzlicher Entscheidungen hoch – die Gefahr des Übergehens von Tatsachenvortrag oder Beweisangeboten liegt nahe. Der Referent beschäftigt sich mit typischen Defiziten erstinstanzlicher Entscheidungen sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietrecht und zeigt zahlreiche Möglichkeiten auf, um in der nächsten Instanz erfolgreich agieren zu können. Dabei kommt auch der Blick auf die Chancen einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen fehlerhafte Urteile der Berufungsgerichte nicht zu kurz. Aber auch Grundsätzliches wie Fristen, Formen und das Berufungsverfahren wird angesprochen.
Einige Beispiele:
Das Seminar ist empfohlen als Fortbildung bemäß § 15 FAO und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Miet- und WEG-Recht sowie an alle Rechtsanwält:innen, die Mandate im Miet und WEG-Recht bearbeiten.