@dventtr/IStock
Umgang mit steigenden Energiekosten
- Warme und kalte Betriebskosten
- Anpassung der Miete im laufenden Abrechnungszeitraum
- Bruttomiete / Pauschalmiete / Nettomiete mit und ohne Vorauszahlungen auf Betriebskosten
- Rechts- und Anspruchsverfolgung des Vermieters
Steuerungsmöglichkeiten des Vermieters im Mietverhältnis
- Beschränkung der Heizperiode / Ausweitung der Nachtabsenkung
- Begrenzung der maximalen Warmwassertemperatur
- Begrenzung anderer Dienstleitungen (auch durch Dritte)
- Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten
- Mindest- und Höchsttemperaturen in der Mietsache
- 19o C als neue 20o C? Einfluss öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf das Mietrecht?
Gewährleistungsansprüche des Mieters
- Ermöglichung des vertragsgemäßen Gebrauchs
- Mietminderung, Schadensersatz, Kündigung
Aktuelle und zukünftige Regelungen im Mietrecht
- Änderung der Mietstruktur durch Einführung der Teilwarmmiete
- Schicksal der Modernisierungsmieterhöhung und anderer Mietentwicklungen
- Aufteilung der verbrauchsbedingten CO2-Steuer – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG
- Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)
- Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG
- VO zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
- VO zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
Ihr Referent: Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV gilt die vergünstigte Webinargebühr von 90 Euro, Juniormitglieder zahlen die Hälfte, Nichtmitglieder 110 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitraum gültigen Umsatzsteuer. Gerne können Sie uns wegen eines Mengenrabatts mehreren Anmeldungen pro Kanzlei kontaktieren. Bei Stornierungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Ersatzteilnehmende können jederzeit benannt werden.