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Das Seminar beschäftigt sich in seinem ersten Teil mit Unterhaltsfragen volljähriger behinderter Kinder gegen ihre Eltern und dem Zusammentreffen von solchen Unterhaltsansprüchen mit sozialrechtlichen Leistungsansprüchen. Und wie sieht die erbrechtliche Gestaltung für solche Kinder aus? Behindertentestament oder bedarfsgerechte erbrechtliche Gestaltung?
Im zweiten Teil rücken bedürftige pflegebedürftige Eltern und ihre erwachsenen Kinder in den Blickpunkt: Elternunterhalt nach Maßgabe der neuen Rechtsprechung des BGH – wie geht das? Ein kurzes Blitzlicht zum Schenkungsrückforderunganspruchs. Und die erbrechtlichen Fragen des überlebenden Ehegatten bei sozialhilferechtlich finanzierter Heimpflege.
Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Sozial-, Unterhalts- oder Erbrecht beratend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO sowohl im Erb- und Familienrecht als auch im Sozialrecht geeignet.