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Inhalt dieses Workshops ist ein Parforceritt quer durch alle Diskussionspunkte zum RVG und die geplanten Neuerungen durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) 2025
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
➢ Die geplanten Änderungen aus dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) zum 01.01.2025:
➢ Änderungen in § 10 RVG:
➢ Haftungsfalle bei Abschluss eines Vergleichs: Was versteht der BGH und die Obergerichte unter „Kosten des Verfahrens“ in Abgrenzung zu den „Kosten des Rechtsstreits“ oder „Außergerichtlichen Kosten“?!
➢ Dauerbrenner: Reisekosten des Prozessbevollmächtigten, Erstattungsfragen bei Unterbevollmächtigten und Terminsvertretern bei Beauftragung durch den Anwalt direkt oder Mandant
➢ Lösungen zu in der Praxis immer wieder vorkommenden schwierigen Abrechnungssituationen
➢ Die Entscheidungen des EuGH und des BGH zur Aufklärungspflicht im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen und die Folgen für die tägliche Praxis
Die Inhalte werden taggenau entsprechend der maßgeblichen Entscheidungen des BGH und der Obergerichte ergänzt.