

@seb_ra/iStock
Inhalte
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht, §§ 19 ff VVG
a) Neuere Rechtsprechung
b) Schweigepflichtentbindung und Prüfungskompetenz des VR
2. Herbeiführung des Versicherungsfalles
a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
b) Quotenbildung
3. Gefahrerhöhung, §§ 23 ff VVG
a) Grundsätze
b) Neuere Rechtsprechung
4. Obliegenheitsverletzung, § 28 VVG
5. Forderungsübergang, § 86 VVG
6. Haftung des Versicherungsvermittlers, § 311 Abs. 3 BGB, § 63 VVG
7. Beratungs- und Informationspflichten, §§ 6, 7 VVG
8. Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers, § 5a VVG a.F.
9. Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, §§ 8, 9 VVG
10. Sonstiges
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Versicherungsrecht beratend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Versicherungsrecht geeignet.
Der Besondere Teil zum Versicherungsvertragsrecht findet am 12. Mai 2026 statt.
Die vergünstigten Frühbucherpreise gelten bis zwei Wochen vor Seminartermin. Danach erhöht sich der Preis um 20 Euro netto.