

Der zweite Teil kann unabhängig vom ersten Teil (03.02.) gebucht werden.
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Erbrecht beratend tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Erbrecht geeignet.
Die vergünstigten Frühbucherpreise gelten bis zwei Wochen vor Seminartermin. Danach erhöht sich der Preis um 20 Euro netto.