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Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen in Mietverträgen unverändert eine große Rolle. Die Gestaltung wirksamer Klauseln sowohl in Gewerbe- als auch in Wohnraummietverträgen ist schwierig – manche gestern noch für wirksam erachtete Klausel ist heute schon ein Fall für den Papierkorb. Überraschende Klauseln sind nicht einmal Bestandteil des Vertrages, da nicht einbezogen. Der Referent untersucht sowohl für die Wohn- als auch für die Gewerberaummiete „kleingedruckte“ Regelungen, die der Inhaltskontrolle ggf. nicht standhalten und schlägt im Einzelfall Formulierungen vor, die den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen dürften.
Einige Beispiele:
Das Seminar ist empfohlen als Fortbildung bemäß § 15 FAO und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Miet- und WEG-Recht sowie an alle Rechtsanwält:innen, die Mandate im Miet und WEG-Recht bearbeiten.