
ONLINE I Internet- und Telekommunikations- Kriminalität I Martin Reiter, Jens Kelkel I zweitägig, 10 FAO-Stunden
10. Februar 2023 | 13:30 - 11. Februar 2023 | 15:00

@Traitov/iStock
Zweitägige Veranstaltung (10.02.2023, von 13:30 – 19:00 Uhr, 11.02.2023, von 09:00 bis 15:00 Uhr)
Die Zuständigkeit der deutschen Justiz und sonstige allgemeine Bestimmungen
- Die wesentlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit im Allgemeinen und bei Internetstraftaten im Besonderen
- Verantwortlichkeit der am Internet Beteiligten
- Fallbeispiele: welche unerwarteten Auswirkungen kann die Interlokalität und die Mehrstufigkeit des Cybercrime auf die Sachbearbeitung haben
Typischer Ermittlungsablauf und Beweissicherung
- Die rechtliche Zulässigkeit von offenen und verdeckten polizeilichen Ermittlungen im Internet, der Erlangung von Bestands-, Verbindungs- und Inhaltsdaten sowie sonstige typischer Problembereiche im Ermittlungsverfahren, wie beispielsweise die Besonderheiten bei der Durchsuchung und Beschlagnahme von Computern und Mobiltelefonen.
- Die Bewertung der Beweise aus Sicht eines IT-Sachverständigen: Fehler bei der Beweissicherung, die geschickte Formulierung von Beweisaufträgen an IT- Sachverständige und das Nutzen technischer Beweise für die eigenen Zwecke. (ca. 50 %).
Typische Straftatbestände im Internet
Hier wird nicht nur die die klassische Computerkriminalität im engeren Sinn behandelt sondern insbesondere auch um Delikte, die jeden Strafverteidiger beschäftigen können, wie beispielsweise:
- Modeerscheinung
- Hasskriminalität
- Betrug
- Nachstellung
- Kinderpornografie
Ihre Referenten: Staatsanwalt Martin Reiter, Koordinator für Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Dipl. Inf. (FH) Jens Kelkel , freier IT- Sachverständiger
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV gilt die vergünstigte Webinargebühr von 350 Euro, Juniormitglieder zahlen die Hälfte, Nichtmitglieder 400 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitraum gültigen Umsatzsteuer. Gerne können Sie uns wegen eines Mengenrabatts mehreren Anmeldungen pro Kanzlei kontaktieren. Bei Stornierungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Ersatzteilnehmende können jederzeit benannt werden.