@NONGAMT/IStock
Das Nachbarrecht hat weitreichende Bedeutung zur Abwendung, Lösung und Schlichtung von unmittelbaren Gefahrensituationen und Streitigkeiten. Das Nachbarrecht ist vom Grundsatz ziviles Recht, allerdings gibt es vielfache Streitthemen die sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich verfolgt werden können. Hier geht es vor allem auch darum zu sehen, wo sind die Abgrenzungen zwischen dem öffentlichen und privaten Nachbarrecht und ggf. welche Behörde ist wann und wie zuständig. Das Seminar ist daher auch als eine Art Querschnittseminar anzusehen die im Einzelfall abzuwägen welcher Rechtsweg wann einzuschlagen ist.
Überblick zum öffentlichen und privaten Nachbarrecht
– Lärm als Rechtsproblem
– Inhalt des Landesnachbarrechts (u. a. Grenzabstände)
– Einfriedung (u. a. Stacheldraht)
– Hammerschlags- und Leiterrecht
– Nachbarrechtliche Grundstücksfragen
– Notwegerecht
– Pflanzliche Abwehrrechte
– Vertiefung von Grundstücken
– Überbau und Betretungsrechte
– Nachbarfragen zum Wasserrecht
– Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
– Nachbarn im Baurecht
– Schutzansprüche im Baurecht
– Nachbarschützende Vorschriften
– Verwirkung
– Nachbarrechtliche Sonderfragen
– Lichteinwirkungen
– Anpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum
– Verkehrssicherungspflichten
– Nachbarrechtliche Beziehungen zum Straßeneigentümer
Das Seminar ist empfohlen als Fortbildung im Miet- und Wohnungseigentumrecht sowie im Baurecht und Verwaltungsrecht gemäß § 15 FAO.