Die Veranstaltung schafft einen Überblick aller wichtigen Änderungen des Arbeitsrechts der letzten 12 bis 24 Monate. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung, vor allem der obergerichtlichen Rechtsprechung. Zu bis dahin ungeklärten oder gänzlich neuen Rechtsfragen werden aber gelegentlich auch erstinstanzliche Entscheidungen aufgearbeitet.
Dabei werden nicht nur die arbeitsrechtlichen Kernbereiche, wie zum Beispiel das Kündigungsrecht und das Befristungsrecht, sondern auch die arbeitsrechtlichen Randbereiche, wie zum Beispiel der Datenschutz, Ungleichbehandlungen oder steuerrechtliche Fragen beleuchtet.
Selbstverständlich wird auch umfassend auf einschlägige Gesetzesänderungen eingegangen – ebenfalls sowohl im arbeitsrechtlichen Kernbereich als auch in den arbeitsrechtlich relevanten Randbereichen.
Ihr Referent: Alexander Hirschmann, Rechtsanwalt, Bochum
Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Arbeitsrecht tätig sind und ist geeignet als Fachanwaltsfortbildung gemäß § 15 FAO im Arbeitsrecht.