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Die Veranstaltung beschäftigt sich umfassend anhand der aktuellen Rechtsprechung mit möglichen Regelungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Dabei erfolgt die Betrachtung der Rechtsprechung jeweils abgegrenzt nach allen relevanten Themenkomplexen einschließlich des Befristungsrechtes, der Arbeitszeit, des Lohns, der Bestimmungen zum Urlaub, des Verfalls, der Karenzentschädigung, des Datenschutzes etc., wobei auch immer wieder Alternativen bei der Gestaltung von Regelungen und deren rechtliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis beleuchtet werden. Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang unterschiedliche gesetzliche Formerfordernisse, aber auch der Rahmen der gewillkürten Formerfordernisse bei Alt- und Neuverträgen beleuchtet.
Es wird ferner betrachtet, wie Altverträge bei sich ändernder Rechtsprechung und bei sich ändernder gesetzlichen Grundlagen auszulegen sind und abgegrenzt, wann Altverträge fortgesetzt oder verlängert werden und wann ein „neuer“ Vertrag geschlossen wird.
Bezogen auf die richtige Abfassung von Betriebsvereinbarungen werden ebenfalls anhand der aktuellen Rechtsprechung die Besonderheiten bei diesen, aber auch die Regelungen, die ansonsten durch einzelvertragliche Bestimmungen möglich sind, abgegrenzt bzw. vertieft.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Arbeitsrecht tätig sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Arbeitsrecht geeignet.