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TEIL I – drei FAO-Stunden
Tarifautonomie im Spannungsfeld von Verfassungsrecht und Unionsrecht – Die Rechtsprechung zu Nachtarbeit- und Mehrarbeitszuschlägen auf dem Prüfstand
In einem spektakulären Beschluss vom 11.12.2024 hat das BVerfG die Tarifautonomie gegen gerichtliche Übergriffe gestärkt und der Rechtsprechung des BAG zur Nachtarbeitszuschlägen den Boden entzogen. Das BVerfG stellt klar, dass Tarifverträge von den Arbeitsgerichten grundsätzlich nur auf Willkür zu überprüfen sind. Im Fall eines Gleichheitsverstoßes müssen die Arbeitsgerichte den Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit zu einer Korrektur einräumen. Diametral entgegengesetzt ist die Rechtsprechung des EuGH zu Mehrarbeitszuschlägen. Der EuGH nimmt eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung der tarifvertraglichen Regelungen vor und zeigt keinerlei Verständnis für das Zustandekommen von Tarifverträgen im Wege eines kontradiktorischen Verhandlungsprozesses. Im Rahmen des Symposions soll die Rechtsprechung von BVerfG und EuGH näher dargestellt und ein Ausblick auf die künftige Entwicklung gegeben werden.
Ihr Referent: Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln
TEIL II – 1 FAO-Stunde
Rechtsprechung des saarländischen Arbeitsgerichts
Ihre Referentin: Kerstin Herrmann, Richterin am Arbeitsgericht Saarbrücken
TEIL III – 1 FAO-Stunde
Rechtsprechung des BAG
Ihr Referent: Matthias Notzon, Richter am Abeitsgericht Saarbrücken
Das Symposium vermittelt Ihnen nicht nur Sachwissen sondern ermöglicht auch das persönliche Gespräch mit unseren saarländischen Richtern und Richterinnen, die zu dieser Veranstaltung eingeladen wurden.
Die vergünstigten Frühbucherpreise gelten bis sechs Wochen vor Seminartermin. Danach erhöht sich der Preis um 40 Euro netto.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Arbeitsrecht beratend tätigk sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 im Arbeitsrecht geeignet.