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ARBEITSRECHTSSYMPOSIUM: Tarifautonomie im Spannungsfeld von Verfassungs- und Unionsrecht; Aktuelle Rechtsprechung des Saarländischen und des Bundes-Arbeitsgerichts I 5 FAO-Stunden

13. März 2026 | 13:00 - 19:00

200,00€ – 320,00€

@monkeybusinessimages/iStock

TEIL I – drei FAO-Stunden 
Tarifautonomie im Spannungsfeld von Verfassungsrecht und Unionsrecht – Die Rechtsprechung zu Nachtarbeit- und Mehrarbeitszuschlägen auf dem Prüfstand
In einem spektakulären Beschluss vom 11.12.2024 hat das BVerfG die Tarifautonomie gegen gerichtliche Übergriffe gestärkt und der Rechtsprechung des BAG zur Nachtarbeitszuschlägen den Boden entzogen. Das BVerfG stellt klar, dass Tarifverträge von den Arbeitsgerichten grundsätzlich nur auf Willkür zu überprüfen sind. Im Fall eines Gleichheitsverstoßes müssen die Arbeitsgerichte den Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit zu einer Korrektur einräumen. Diametral entgegengesetzt ist die Rechtsprechung des EuGH zu Mehrarbeitszuschlägen. Der EuGH nimmt eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung der tarifvertraglichen Regelungen vor und zeigt keinerlei Verständnis für das Zustandekommen von Tarifverträgen im Wege eines kontradiktorischen Verhandlungsprozesses. Im Rahmen des Symposions soll die Rechtsprechung von BVerfG und EuGH näher dargestellt und ein Ausblick auf die künftige Entwicklung gegeben werden.
Ihr Referent: Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln

TEIL II – 1 FAO-Stunde
Rechtsprechung des saarländischen Arbeitsgerichts
Ihre Referentin: Kerstin Herrmann, Richterin am Arbeitsgericht Saarbrücken

TEIL III – 1 FAO-Stunde
Rechtsprechung des BAG
Ihr Referent: Matthias Notzon, Richter am Abeitsgericht Saarbrücken

Das Symposium vermittelt Ihnen nicht nur Sachwissen sondern ermöglicht auch das persönliche Gespräch mit unseren saarländischen Richtern und Richterinnen, die zu dieser Veranstaltung eingeladen wurden.

Die vergünstigten Frühbucherpreise gelten bis sechs Wochen vor Seminartermin. Danach erhöht sich der Preis um 40 Euro netto.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Arbeitsrecht beratend tätigk sind und ist als Fortbildung gemäß § 15 im Arbeitsrecht geeignet.

 

Details

  • Datum: 13. März 2026
  • Zeit:
    13:00 - 19:00
  • Eintritt: 200,00€ – 320,00€
  • Kategorie:

Weitere Angaben

Verpflegung
zwei Kaffeepausen mit Fingerfood, Tagungsgetränke
Es referiert:
Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln I Matthias Notzon, Richter am ArbG, Kersitn Herrmann, Richterin am LAG Saarland

Anmeldung zur Fortbildung

Die folgenden Nummern enthalten Tickets für diese Veranstaltung, die bereits in Ihrem Warenkorb liegt. Wenn Sie auf "Tickets abrufen" klicken, können Sie alle vorhandenen Teilnehmerinformationen bearbeiten und die Ticketmengen ändern.
Mitglied I 13.03.2026
Sie sind Mitglied des SAV oder eines Kooperationspartners gemäß https://sav-service.de/seminarinfos/
200,00 zzgl. 19% MwSt.
50 verfügbar
Nichtmitglied I 13.03.2026
Sie sind kein Mitglied des SAV oder eines Kooperationspartners gemäß https://sav-service.de/seminarinfos/
280,00 zzgl. 19% MwSt.
50 verfügbar