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HYBRID I Annahmeverzug und Entgeltfortzahlung I Matthias Notzon I 5 FAO-Stunden

30. Januar 2025 | 9:00 - 15:15

Zwei Klassiker im Arbeitsverhältnis und Prozess:
All In – alle BAG Urteile aus 2023 und 2024 zum Jahresbeginn 2025 !!!

Fragen zur Entgeltfortzahlung stellen sich regelmäßig im Arbeitsverhältnis und bedingen Folgeprozesse. Diese sind geprägt von der Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte, sodass die Problematik nur schwer zu überblicken ist, es lauern Stolperfallen. Gleiches gilt für die neue Gesetzesregelung in § 5 Ia EFZG. Deren Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Es stellen sich auch Fragen bezüglich der Arbeitsvertragsgestaltung in diesem Zusammenhang.
In Prozessen schlägt zudem die „neue“ Rechtsprechung des BAG zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer häufiger auf. Hierzu hagelte es Urteile in den Jahren 2023 und 2024. Es stellen sich Fragen im Bereich der Darlegungs- und Beweislast. Hier gibt es die Antworten!

Fragen zum Annahmeverzug stellen sich in nahezu jedem Arbeitsgerichtsprozess, insbesondere im Kündigungsrechtsstreit. Stolperfallen lauern bereits im Arbeitsverhältnis, etwa im Bereich der Vertragsgestaltung oder der Ausübung des Direktionsrechts. Kaum ein Bereich wird so stark von der Rechtsprechung des BAG geprägt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 gab es eine Unmenge neuer BAG Entscheidungen, die es einzuordnen gilt und den Überblick zu behalten.

Es sollen die Basics mit Blick in die brandaktuelle Rechtsprechung des BAG erarbeitet und vertieft werden. Was ist im Arbeitsverhältnis zu beachten?

Im prozessualen Teil gibt es jede Menge Tipps und Tricks für beide Seiten. Was muss der AN darlegen und ggf. beweisen? Was kann der AG einwenden? Wer hat die besseren Karten? Annahmeverzug als Gamechanger im Kündigungsrechtsstreit!

Details

Datum:
30. Januar 2025
Zeit:
9:00 - 15:15
Kategorie:

Veranstalter

SAV-Service GmbH
Telefon
0681-51202
E-Mail
info@sav-service.de

Other

Verpflegung
Zwei-Gang-Mittagessen, Kaffeepause mit Imbiss, Tagungsgetränke
Es referiert:
Matthias Notzon, Richter am Arbeitsgericht Saarland

Veranstaltungsort

Hotel Domicil Leidinger
Hotel Leidinger, Mainzer Straße 10
Saarbrücken, 66111 Deutschland
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