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- Änderungsvertrag: Anforderungen an einen Änderungsvertrag (insbes. AGB-Kontrolle)/ Konkludente Vertragsänderung (Konkretisierung)/ Anpassung an veränderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung/ Vorsicht: Altvertrag kann zu einem Neuvertrag werden/ Beispiel: befristete Erhöhung der Arbeitszeit
- vertragliche Änderungsvorbehalte: Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte/ einseitige Leistungs-bestimmungsrechte/ Kurzarbeitsklausel/ Versetzungsklauseln/ Vertragsänderungsabreden („Angebot gilt bei nicht fristgerechtem Widerspruch als angenommen“)
- Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 8 TzBfG): Verfahren und Verhandlungs-lösung/ entgegenstehende betriebliche Gründe
- Änderungskündigung: zur Entgeltabsenkung/ zur Einführung von Kurzarbeit/ Homeoffice als Alternative zur betriebsbedingten Änderungskündigung
- ablösende Betriebsvereinbarung: neuere Rechtsprechung zur betriebsvereinbarungsoffenen Vertrags-gestaltung/ Gestaltungsempfehlungen für die Praxis
- tarifvertragliche Verschlechterungen: keine Ablösung von Arbeitsvertragsbedingungen / Ablösung von normativ oder kraft Bezugnahme geltender Tarifverträge
Ihr Referent: Prof. Dr. Markus Stoffels, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg